Das R-Zeichen ("R" im Kreis, (R) Symbol) bedeutet eingetragenes Markenrecht (2024)


® = registered, also eine eingetragene Marke
TM = Trademark
SM = Servicemark
© = Copyright (Urheberrecht).

ACHTUNG: Sie dürfen das ®-Zeichen erst dann anbringen, wenn Ihre Marke tatsächlich eingetragen ist (beim Patentamt).

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Der Weg zum R-Zeichen
(ein kostenloser Ratgeber als PDF-Dokument)

Damit Ihre Marke eingetragen wird und Sie anschließend das R-Zeichen anbringen dürfen, müssen Sie Ihre Marke beim Patentamt anmelden.

Aus meinem (kostenlosen) Ratgeber zur Markenanmeldung "Wie geht Markenschutz?" erfahren Sie, wie eine Markenanmeldung abläuft. Dort finden Sie also keine allgemeinen Ausführungen in der Art von "Marken sind für Unternehmen wichtig und werden immer wichtiger ... usw. usf.", sondern Sie erhalten auf zehn Seiten eine kurze, für Laien verständliche Erklärung zu folgenden Fragen:

  • Warum sollte ich überhaupt eine Marke anmelden und was darf ich auch ohne Markenanmeldung (ohne R-Zeichen)?

  • Für welche Worte kann ich ein (R)-Zeichen erlangen und für welche nicht?

  • Kommt es darauf an, ob der Name noch frei ist?

  • Soll ich eine Wortmarke oder eine Bildmarke oder eine Wort-/Bildmarke anmelden?

  • Wieviel kostet es?

  • Wie lange dauert es, bis ich das ®-Symbol anbringen darf?

Hier finden Sie eine Leseprobe (Seite 11 von 12).

Der Ratgeber ist kostenlos. Sie erhalten das PDF-Dokument in Sekunden an Ihre Mail-Adresse, wenn Sie die folgenden beiden Bestellfelder ausfüllen und dann auf "Bestellen" klicken.

Das R-Zeichen ("R" im Kreis, (R) Symbol) bedeutet eingetragenes Markenrecht (1)

Selbstverständlich werde ich Ihre Daten nicht für andere Zwecke verwenden oder gar weitergeben.

Kosten und Ablauf bis zum R-Zeichen

Wenn Sie sich schon gut mit Markenanmeldungen auskennen, dann werden Sie Festpreisangebote ohne weiteres verstehen und ggf. auch deren unterschiedlichen Leistungsumfang erkennen.

Sonst lassen Sie sich bitte kurz erklären, welche Bedeutung die Markenrecherche bei den Kosten Ihrer Anmeldung haben wird (am Beispiel einer nur für Deutschland zu schützenden Wortmarke für nur ein Produkt):

Amtsgebühren(300 € brutto=netto; fallen in jedem Fall an)
+Recherchekosten(etwa 200 - 800 €, je nach Umfang)
+Anwaltshonorar(etwa 100 - 500 €, je nach Bedarf)
=Summe i.H.v.300 - 1.600 €


Zeitlich werden Ihnen die Kosten aber wohl genau in umgekehrter Reihenfolge entstehen:

  • vorab und von Beginn an die Anwaltskosten, nämlich für Beratung,

  • dann die Recherchekosten,

  • zuletzt die Amtsgebühren, die Sie meist bis zu drei Monaten hinausschieben können.

Was bedeuten all diese Begriffe?

Im Einzelnen:

1. Amtsgebühren

Die Amtsgebühren betragen mindestens € 300 (Grundgebühr) und damit kommt man bei den meisten Anmeldungen gut aus; nur wenn Sie Ihr Zeichen für viele verschiedene Produkte schützen lassen möchten oder falls Sie eine internationale Anmeldung anschließen möchten, entstehen höhere Amtsgebühren.

2. Recherchekosten und Anwaltshonorar

Recherchekosten und Anwaltshonorar finden Sie zum Teil getrennt angeboten, zum Teil in Service-Paketen zusammengefaßt. Hier müssen Sie sich zunächst klarmachen, welchen Service-Umfang Sie benötigen und was in den Angeboten enthalten ist (Achtung: die nachfolgenden Begriffe werden nicht immer einheitlich verwendet):

  • "Markenanmeldung"

    • Meint zunächst die Ausfertigung und Einreichung der Anmeldeunterlagen einschließlich Waren- und Dienstleistungsverzeichnis.

    • Das hilft Ihnen schon, wenn Sie sich nicht selbst mit den Anmeldeformularen beschäftigen möchten; aber wahrscheinlich benötigen Sie daneben weit mehr Beratung und vor allem auch noch eine Recherche nebst Auswertung; ich kann deshalb nicht empfehlen, einen Anwalt nur für das Ausfüllen der Formulare zu beauftragen, außer z.B. in Fällen ausländischer Anmelder, die Recherche und Beratung schon an anderer Stelle in Anspruch genommen haben.

  • "Beratung"

    • Meint die Beantwortung Ihrer Fragen zur Markenanmeldung und Hinweise auf Risiken und auf die zweckmäßigste Vorgehensweise.

    • Nur in seltenen Fällen kann auf eine umfangreiche anwaltliche Beratung gefahrlos verzichtet werden. Der Beratungsbedarf beginnt schon vor der Recherche, sofern Sie noch nicht wissen, ob die Marke überhaupt eintragungsfähig ist, also mit einem R-Zeichen versehen werden kann und nach welchen ähnlichen Produkten/Firmen Sie vorab recherchieren müssen (ein unüberlegter Auftrag an ein Rechercheunternehmen ist hinausgeworfenes Geld, denn es ist sinnlos, einen ohnehin untauglichen Begriff recherchieren zu lassen oder nach den falschen Produkten recherchieren zu lassen). Spätestens bei der Auswertung des Rechercheergebnisses sollten Sie einen Anwalt hinzuziehen.

  • "Identitätsrecherche" (gelegentlich auch "Screening" oder "Check" genannt) ;

    • Meint eine Prüfung in Register-Datenbanken, ob genau der gleiche Name dort schon registriert ist (und zwar für die gleichen oder ähnliche Produkte/Branchen).

    • Das ist ein nützlicher Schritt, um die klarsten Kollisionsfälle zu erkennen; man erkennt dadurch oft schon, ob sich die Kosten einer aufwendigeren Recherche überhaupt lohnen.

    • Aber Achtung: Es reicht nicht, wenn man nur auf den Namen schaut. Sinnvoll ist eine solche Grob-Recherche nur dann, wenn man gleichzeitig auch die Produktgruppen/Branchen betrachtet - sonst sagt es gar nichts: Viele Leute tippen ihren Wunschnamen einfach in irgendeine Datenbank oder irgendein Check- oder Screening-Tool im Internet ein; dann bekommen Sie eine Liste von "gleichen" Namen angezeigt oder eine Mitteilung, daß keine Namen gefunden wurden. Daraufhin sagen sie sich entweder:

      - wenn kein Name gefunden wurde: "Hurra, ich kann anmelden." (Falsch!) oder

      - wenn ältere Namen gefunden wurden: "Schade, ich muss aufgeben." (Ebenso falsch!)

      Richtig ist: ein solches Check-Ergebnis bedeutet für sich genommen noch gar nichts - Sie müssen immer die Produkte/Branchen analysieren, für welche diese älteren Namen eingetragen sind (es kann sein, daß sie völlig ungefährlich sind). Um eine eigene Analyse kommt man also auch bei der Identitätsrecherche nicht herum.

  • "Ähnlichkeitsrecherche"

    • Meint die Suche nach ähnlichen Zeichen. Meist werden externe Dienstleister damit beauftragt, die dann eine lange Liste aller aufgefundenen ähnlichen Zeichen abliefern, die wiederum der Anwalt für Sie auswerten sollte.

    • Der Nutzen ist nicht zu unterschätzen. Zwar bietet auch eine Ähnlichkeitsrecherche keine völlige Sicherheit, aber die meisten mir bekannten Kollisionsfälle hätten sich durch eine Vorab-Ähnlichkeitsrecherche vermeiden lassen.

    • WICHTIG: Die Ähnlichkeitsrecherche darf sich nicht nur auf Marken (also Produktnamen aus den Markenregistern) erstrecken, sondern muss auch Firmen (also Unternehmensnamen aus den Handelsregistern) umfassen, denn auch Firmen können mit Marken kollidieren. Achten Sie beim Vergleich von Angeboten darauf, ob auch nach ähnlichen Firmen gesucht wird!

Außerdem sollten Sie bedenken, daß Ihre Markenanmeldung in verschiedenen Phasen scheitern oder auf Widerstand stoßen kann. Sie sollten also klären, welche geringeren oder zusätzlichen Anwalts- und Recherchekosten anfallen, wenn

  • das Ergebnis der Vorab-Recherche ungünstig ausfällt und deshalb die Sache - mit einem anderem Zeichen - noch einmal von vorn begonnen werden muss oder

  • der Prüfer beim Patentamt die Marke oder das Produktverzeichnis bemängelt und darauf reagiert werden muss oder

  • ein Dritter Widerspruch gegen Ihre Markeneintragung einlegt, weil er vermeintlich ältere entgegenstehende Rechte hat.

Wie kann es nun weitergehen?

Wenn eine Markenanmeldung auch angesichts der oben geschilderten Kosten für Sie interessant ist (wenn Sie die Sache also nicht nur hobbymäßig interessiert), dann sollten Sie zunächst klären (lassen), ob der von Ihnen gewünschte Name überhaupt als Marke taugt und welcher Rechercheaufwand noch zweckmäßig wäre.

Natürlich ist es am sichersten und einfachsten, wenn Sie gleich einen Spezialisten beauftragen. Wenn Sie das aber (noch) nicht möchten, z.B. aus Kostengründen, dann können Sie vorab versuchen, folgende drei Fragen selbst zu klären.

Die drei kritischen Fragen

Die meisten Probleme bei Markenanmeldungen hängen mit diesen drei Fragen zusammen. Sie sollten keine Markenanmeldung angehen, bevor Sie sich diese drei Fragen beantwortet haben:

  1. Taugt der Name überhaupt als Marke oder ist er z.B. freihaltebedürftig?

  2. Wie müßte ein Waren- und Dienstleistungsverzeichnis für meine Markenanmeldung aussehen?

  3. Gibt es schon (zu) viele entgegenstehende Altrechte für ähnliche Produkte?

Wenn Sie dabei z.B. feststellen, daß der Name freihaltebedürftig ist (erste Frage) oder schon ein Dutzend Leute eine ähnliche Bezeichnung für fast gleiche Produkte angemeldet haben (dritte Frage), dann können Sie sich die Kosten für eine Vorab-Ähnlichkeitsrechereche sparen und sollten einen neuen Namen "erfinden".

Weitere Informationen und praktische Tips finden Sie in meinem kostenlosen Ratgeber. Sie erhalten das PDF-Dokument in Sekunden an Ihre Mail-Adresse, wenn Sie die folgenden beiden Bestellfelder ausfüllen und dann auf "Bestellen" klicken.

Das R-Zeichen ("R" im Kreis, (R) Symbol) bedeutet eingetragenes Markenrecht (2)

Selbstverständlich werde ich Ihre Angaben nicht für andere Zwecke verwenden oder gar weitergeben.

Schritt-für-Schritt-Anleitungen

Bei der Beantwortung der o.g. drei Fragen und beim Ausfüllen des amtlichen Markenanmelde-Formulars helfen Ihnen meine Anleitungen:

Anleitung zur Prüfung von Freihaltebedürfnis und Unterscheidungskraft

Anleitung zum Erstellen eines Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses

Anleitung zu einer ersten Grob-Recherche

Anleitung zum Ausfüllen des Marken-Anmeldeformulars (inkl. Anleitung zum Erstellen eines Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses

Meine persönliche Mitarbeit ...

... kann ich Ihnen (neben meinen Festpreisangeboten) zu folgenden Konditionen anbieten: Mehr dazu ...

Autor: Peter Kraus Das R-Zeichen ("R" im Kreis, (R) Symbol) bedeutet eingetragenes Markenrecht (3)

Das R-Zeichen ("R" im Kreis, (R) Symbol) bedeutet eingetragenes Markenrecht (2024)

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Name: Margart Wisoky

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